Beschwerdeverfahren für Kinder

Du hast das Recht so zu sein, wie du bist.
Du musst dich nicht verstellen und so sein, wie es die Erwachsenen wollen.

Janusz Korczak

Partizipation ist Kinderrecht

Partizipation von Kindern in der Kita ist die Umsetzung von Grund- und Kinderrechten:

Die UN-Kinderrechtskonvention hat 1989 festgelegt, dass Kinder ein Recht darauf haben, dass ihre Meinung und ihr Wille gehört und berücksichtigt werden (Artikel 12); unser deutsches Recht gibt den Kindern z.B. im SGB VIII (Artikel 8) das Recht auf Beteiligung und Beschwerdeführung.

Jedes Kind hat gemäß der UN- Kinderrechtskonvention ein Recht auf:

  • eine gewaltfreie Erziehung
  • die Entfaltung seiner Persönlichkeit
  • staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
  • Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
  • Fürsorge
  • Ernährung
  • Partizipation,
  • Meinungsäußerung
  • Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt

Der Schutz dieser Rechte und des Wohls der Kinder ist Bestandteil des gesetzlichen Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtung (§ 22 Abs.3 SGB VIII).

 

Kinder zu unterstützen, ihre Individualrechte zu verinnerlichen, ist auch ein Beitrag von Gewaltprävention. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper („Kein Küsschen auf Kommando“) ist hier ein grundlegendes Prinzip.

Jedes Kind hat das Recht auf eine eigene Meinung. Die Beteiligung ist ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit. Entsprechend dem Alter der Kinder ermitteln wir die Wünsche, Vorstellungen und Ideen. Dies geschieht unter anderem durch den Morgenkreis oder in situativ einberufenen Kinderkonferenzen, wo die Kinder die Möglichkeit haben, ihre Meinung einzubringen und in einer gemeinsamen Diskussion eine Lösung zu erarbeiten. Die Anliegen werden schriftlich zusammengetragen mit den Kindern konkretisiert und visualisiert.

 

Die Pädagogische Mitarbeiter greifen die Vorschläge der Kinder auf und integrieren sie ins Geschehen in der Kita. Gemeinsam mit den Kindern werden Regeln und Normen für das Zusammenleben in der Gruppe erarbeitet und umgesetzt.

Möglichkeiten der Mitbestimmung:

  • Raumgestaltung und Gartengestaltung
  • Projektplanung und Gestaltung
  • Gestaltung von Frühstück und Vesper ( Planung, Einkauf u.a.)
  • Besprechung des Speiseplanes
  • Gestaltung des Tagesablaufes ( u.a. Bedürfnis nach Ruhe und Bewegung)
  • Gestaltung von Festen und Feiern
  • wer darf mich wickeln oder zur Toilette begleiten

Selbstbestimmungsaspekte, die in der Kita eine Rolle spielen, sind beispielsweise:

  • Spielen: Was? Wo? Mit wem?
  • Essen und Trinken: Wann? Was? Wie viel?
  • Anziehen: Was zu welcher Gelegenheit?
  • Ruhe und Schlafen: Wann? Wie? Wo?
  • Sprechen: Was? Wann? Auch, wenn ich eine Beschwerde habe!

Mitbestimmung: Ich bestimme mit. Kollektivrechte:

Die Selbstbestimmungsrechte auf das Individuum zielen, beziehen sich die Mitbestimmungsrechte auf eine Gruppe, es sind Kollektivrechte. Eine Einübung in Demokratie.

Die Beteiligung der Kinder an Kita-Entscheidungen kann mehr oder weniger intensiv sein; man kann vier Stufen unterscheiden:

  • Ich werde informiert.
  • Ich werde gehört.
  • Ich darf mitentscheiden.
  • Ich darf entscheiden.

Punkte, an denen die Mitentscheidung von Kita-Kindern gefragt sein könnte, sind beispielsweise:

  • Angebote / Projekte: Welche sollen stattfinden? Wie?
  • Feste: Was? Wann? Wie?
  • Ausflüge: Wann? Wohin? Was tun wir da?
  • Anschaffungen: z.B. Spielmaterial, neue Möbel…
  • Einrichtung: Raumgestaltung, Deko…
  • Essen und Trinken: Was? Organisation?
  • Tagesstruktur
  • Regeln: z.B. für das Miteinander-Umgehen, für das Benehmen bei Tisch, im
  • Gruppenraum…

In unserer Kita haben die Kinder das Recht sich zu beschweren. Erst wenn Kinder lernen sich zu beschweren und ihre Meinung zu äußern, kann dies ihnen als Schutz vor (Macht)-missbrauch dienen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Kindern das Rüstzeug, für ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes Leben mit auf den Weg zu geben.

Dies geschieht neben den alltäglichen Situationen auch in fest vereinbarten Rahmen. Dabei kann es sich um Beschwerden jeder Art handeln, es kann z.B. über das Essen sein, über die Raumgestaltung, über andere Kinder, über die Eltern, über den Kitaalltag, aber auch über die Fachkräfte.

  • Einmal im Monat findet eine Kinderkonferenz statt. Neben Themen, die das Kitaleben betreffen (Ämtervergabe, Festvorbereitungen usw.) haben die Kinder hier auch die Möglichkeit im großen Rahmen ihre Beschwerden vorzutragen. An dieser Konferenz nehmen alle Kinder der Gruppe, sowie ihre sozialpädagogischen Fachkräfte teil. Mit einem Glöckchen wird die Konferenz eröffnet. Über jede Konferenz wird ein Protokoll mit Piktogrammen angefertigt und für jeden sichtbar ausgehangen.
  • Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit sich in der Kindersprechstunde Gehör zu verschaffen. Auch diese findet einmal im Monat in gemütlicher Atmosphäre statt. Ganz offiziell können unsere Kinder dann im Einzelgespräch mit der Leitung ihre Anliegen vorbringen. Damit die Kinder erkennen, wann die Sprechstunde stattfindet, hängt ein "Ohr" an der Gruppentafel. Somit wissen die Kinder, dass die Leitung nun ausreichend Zeit für sie hat.
  • Auch unsere Kleinsten haben ein Recht auf Beschwerde, hier müssen die Pädagogische Fachkräfte besonders aufmerksam sein und die Mimik und Gestik der Kinder beobachten, deuten, ernst nehmen und entsprechend reagieren.

Die Beschwerden aller Kinder werden in unserem Beschwerdehefter dokumentiert.

Die Fachkräfte und das jeweilige Kind überlegen dann gemeinsam was mit der Beschwerde weiter geschehen soll und wo das Kind noch Unterstützung benötigt.

Mit Einverständnis des Kindes wird die Beschwerde im Team besprochen und bearbeitet. Eine Rückmeldung an das Kind erfolgt zeitnah.